Arbeitsrecht und Insolvenzarbeitsrecht

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bundesweit auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und können in diesem Zusammenhang auf eine inzwischen 22-jährige Prozesserfahrung vor allen Instanzen einschließlich des Bundesarbeitsgerichts verweisen.

Zu unseren Tätigkeiten gehört die Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten. Wir vertreten dabei in kündigungsschutz- und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und übernehmen die Gestaltung und Prüfung von Anstellungsverträgen jeglicher Art. Im Bereich von Geschäftsführung und Vorstand befassen wir uns mit der Verhandlung von Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsdienstverträgen sowie der Prüfung von Haftungsfragen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich nicht zuletzt auf die Klärung von Vergütungsdetails, u. a. des Urlaubs- und Weihnachtsgelds. Wir verhandeln und erstellen Entwürfe zu Bonuszahlungen, Leistungsprämien und Gratifikationen und helfen bei der Gestaltung spezieller Vergütungsregelungen (bspw. stock-options-plan).

Wir sind ferner befasst mit der Erstellung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsregelungen. Wir begleiten die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen einschließlich typischer sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen.

Wir beraten zur Problematik des Betriebsübergangs und des Unternehmenskaufs. Wir übernehmen dabei bundesweit die Vertretung in Beschlussverfahren in allen Instanzen, wirken in Einigungsstellenverfahren mit, setzen Mitbestimmungsrechte durch, erstellen im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerauftrage oder für den Betriebsrat Entwürfe zum Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen, begleiten Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen sowie die Vorbereitung von Betriebsübergängen. Selbstverständlich führen wir ebenso Aufgaben allgemeiner Gestaltungsberatung und Strategie-Entwicklung durch. Wir beschäftigen uns schließlich mit der Ausarbeitung von Entgeltmodellen und der Gestaltung von Konzepten zur betrieblichen Altersversorgung.

 

Insolvenzarbeitsrecht

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arbeitsrecht in der Unternehmensinsolvenz (Insolvenzarbeitsrecht) dar. Hier verfügen wir über langjährige Beratungskompetenz zu allen Handlungsmöglichkeiten im Vorfeld und während des laufenden Insolvenzverfahrens.

Wir beraten Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragen der Vorbereitung und Durchführung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens. In diesem Zusammenhang beraten wir zur Einführung von Kurzarbeitergeld. Wir beraten ferner zum Verhältnis zu den Betriebsräten (Notwendigkeit und Ausgestaltung etwaiger Betriebsvereinbarungen/Sozialpläne), führen Einigungsstellenverfahren durch und prüfen Möglichkeiten zur Durchsetzung kostenreduzierender Vergütungsmodelle. Wir beraten und begleiten nicht zuletzt bei notwendigen Massenentlassungsverfahren (einschließlich des Kontakts zur zuständigen Behörde) sowie bei der Implementierung von Transfergesellschaften.

Wir beraten Arbeitnehmer über das finanzielle aber auch sonstige arbeitsrechtliche Risiko einer Weiterarbeit nach eingeleitetem Insolvenzverfahren. Wir helfen bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, prüfen die Wirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit der Insolvenz. Zugleich unterstützen wir bei Anträgen auf Insolvenzgeld und sind bei der Anmeldung von Lohnforderungen zur Insolvenztabelle behilflich.

Betriebsräte beraten wir frühzeitig dazu, wann diese mit einem Insolvenzverfahren zu rechnen haben. Wir beraten ferner zur Möglichkeit, Sozialpläne im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Wir helfen bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Rahmen der Insolvenz und erstellen im Auftrage des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen, Transfersozialpläne, einen Interessenausgleich. Selbstverständlich vertreten wir auch in Einigungsstellenverfahren.