Miet- und Baurecht

Wir verfügen über langjährige, im Zuge der Vertretung gewerblicher Wohnungsunternehmen ausgebaute Erfahrung in miet- und baurechtlichen Fragestellungen.

Beratung sowie Prozessführung erstrecken sich in Fragen des Mietrechts auf alle Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem Bestehen, der Änderung oder der Beendigung des Mietverhältnisses erwachsen. Unser Aufgabespektrum erstreckt sich ferner auf die Ausarbeitung gewerblicher oder privater Mietverträge. Wir sind ebenso befasst mit der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Mieterhöhungen wie mit der Durchsetzung und Abwehr rückständiger Mietzinsforderungen. Wir erstellen und überprüfen Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und vertreten unsere Mandanten in Kündigungsstreitigkeiten, insbesondere in Räumungsprozessen.

Auf dem Gebiet des Baurechts beraten und prozessieren wir für Bauherrn, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Bauunternehmen, Projektentwickler, Auftraggeber von Bauleistungen und Bauhandwerker. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auf alle Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Planung, Konzeption, Realisierung, dem Vertrieb sowie der Nutzung von Bauprojekten für die jeweils beteiligten Stellen ergeben. Wir führen darüber hinaus die Verhandlungen gegenüber Voreigentümern, Nachbarn, Behörden und Subunternehmen. Befasst sind wir außerdem mit der Ausarbeitung und Verhandlung von Werkverträgen, GU- bzw. Gü-Verträgen, Architekten-, Statiker-, Ingenieurverträgen, Projektentwicklungsverträgen, Ansiedlungsverträgen, Nutzungs- und Kaufverträgen jeglicher Art.