Gesellschaftsrecht

Wir beraten zumeist mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften.

Wir vertreten dabei Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dementsprechend reicht unser Aufgabenspektrum von allen maßgeblichen Fragen der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmensveräußerungen, Nachfolgeregelungen. Wir beraten ferner zur  Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen, bei der Durchführung von Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse und bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratssitzungen. Wir begleiten den Wechsel der Geschäftsleitung und beraten zur Haftung von Gesellschaften, Vorständen und Führungskräften.