Erbrecht
Einen langjährigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. Auch auf diesem Feld beraten und betreuen wir unsere Mandanten bundesweit.
Das Spektrum unserer Tätigkeit erstreckt sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung von Erblassern, Erben oder enterbten Personen. Wir beraten bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testament, Erbvertrag, Vermächtnis. Unser Einsatz erstreckt sich ferner auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Gestaltung von Verträgen zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen. Wir beraten umfassend zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder einer Stiftungsgründung.
Wir sind überdies tätig im Rahmen der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung und klären Fragen der Haftung der Erben für Nachlassschulden und deren Vermeidung. Wir begleiten die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und beraten zum Nachlasskonkurs und der Nachlassinsolvenz.