Familienrecht
Familienrechtliche Aufgabenstellungen erfordern ein besonderes Maß an Spezialisierung und Einfühlungsvermögen, dem wir durch langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet Rechnung tragen.
Wir beraten und vertreten in Fragen der Ehescheidung, des Sorgerechts sowie des Umgangsrechts, ebenso wie zu Problemen des ehelichen Güterrechts (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung) und Unterhaltsrechts.
Unser Beratungsspektrum erstreckt sich dabei nicht nur auf die Auflösung sondern auch die Eingehung der Ehe, die insbesondere hinsichtlich vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten zum Versorgungsausgleich, der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung besonderer rechtlicher Beachtung bedarf.
Gleiches gilt für die "eingetragene Lebenspartnerschaft" mit ihren umfänglichen güter-, erb-, sorge- und nicht zuletzt steuerrechtlichen Wirkungen.
In Zeiten fortschreitender Unsicherheit über Altersrenten spielen zudem Ansprüche auf Eltern- und auch Großelternunterhalt eine wachsende Rolle. Auch hier ist eine frühzeitige Beratung geeignet, erhebliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wir vertreten und beraten ebenso in Pflegschafts- und Betreuungsangelegenheiten.